Baugrund
Checkliste Baugrundgutachten | Referenzen
Die Prüfung der Bodenverhältnisse und die Einholung eines Bodengutachtens ist schon in Leistungsphase 1 von dringender Notwendigkeit.
Ohne genaue Kenntnis von Aufbau und Beschaffenheit des Bodens sowie der Grundwasserverhältnisse am Bauort, drohen nicht nur dem Bauherrn erhebliche Schäden, sondern auch dem Architekten/Ingenieur ein Haftungspotenzial, das unter Umständen sogar die Existenz vernichten kann.
Die Prüfung des Baugrundes ist eine Hauptpflicht des Gebäudeplaners in Leistungsphase 1 gemäß § 15 HOAI. Das heißt nicht, dass er die Baugrunduntersuchung selbst erbringen muss. Er schuldet im Rahmen der Beratung über den gesamten Leistungsbedarf aber die Klärung, ob Leistungen gem. § 92 HOAI erforderlich sind.
Der Tragwerksplaner hat bei erkennbarer Risikolage (Flussnähe, drückendes Wasser) eine eigene Prüfungspflicht (OLG München, Urteil vom 29.01.2008 – 13 U 3811/07). Er schuldet gegebenenfalls als Besondere Leistung die Gründungsberechnung in Leistungsphase 3 gemäß § 64 HOAI.