Regenwasserbewirtschaftung
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Niederschlagswasserbewirtschaftung – ökologisch, wirtschaftlich und nachhaltig
Prinzipiell wird die Niederschlagswasserbewirtschaftung in 2 Bereiche untergliedert.
1. Regenwassernutzung
2. Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswässern
Die Niederschlagswasserbeseitigung erfolgte lange Zeit durch eine schnelle und undifferenzierte Ableitung der auf den versiegelten Flächen anfallenden Wässer in die Kanalisationsnetze mit den damit verbundenen hohen Investitionskosten für den Bau von Kanälen, Regenrückhaltekanälen und -becken sowie Behandlungsanlagen. Zeitgleich wurde die Ausweitung von versiegelten
Flächen nicht verhindert, so dass die abzuleitenden Niederschlagswassermengen immer mehr zunahmen.
Zwischenzeitlich erfolgte ein Umdenken, so dass nunmehr die Ziele von Flächenentsiegelung und Zuführung der auf versiegelten Flächen anfallenden Niederschlagswässer in den Untergrund – unter Berücksichtigung des Boden- und Gewässerschutzes – sowie die naturnahe Bewirtschaftung verfolgt werden.
Der Betrieb einer Niederschlagswasserversickerungsanlage bedarf gemäß den §§ 2, 3, 7 und 7a des Gesetzes zur Ordnung zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) sowie der Landeswassergesetze einer Wasserrechtlichen Erlaubnis.
Gemäß § 4 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) hat sich “Jeder, der auf den Boden einwirkt, so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden”. Demgemäß darf es durch die Versickerung von Niederschlagswässern zu keiner Anreicherung von Belastungsstoffen im Untergrund kommen.