Ablauf zum Bau einer Niederschlagswasserversickerungsanlage
• Klärung der Qualität der anfallenden und für die Versickerung vorgesehen Niederschlagswässer
• Klärung ob die Versickerungsanlage in einem vorhandenen oder geplanten Wasserschutzgebiet liegt – hier sind die Besonderheiten des Gewässerschutzes sowie die Festlegungen nach der Wasserschutzgebietsverordnung zu berücksichtigen.
• Beurteilung der topographischen Verhältnisse (z.B. Hangneigung).
• Beurteilung der hydrologischen Verhältnisse auf Grund von Kartenwerken und örtlichen Untergrundaufschlüssen (z.B. Grundwassermessstellen).
• Erkundung des Untergrundes zur Klärung folgender Sachverhalte:
- im hydraulischen Einflussbereich der Versickerungsanlage befinden sich keine Untergrundverunreinigungen (z.B. Altlasten);
- Mächtigkeit sowie physikalische, chemische und biologisches Leistungsfähigkeit des Sickerungsraums;
- Grundwasserflurabstand;
- Durchlässigkeit des Sickerraums mittels Versickerungsversuchen.
• Ermittlung des Durchlässigkeitsbeiwertes (Kf-Wert).
• Bemessung einer geeigneten Versickerungsanlage.
• Erstellung eines hydrologischen Gutachtens mit Darstellung der geplanten Versickerungsanlage sowie einem Wartungsplan.
• Erstellung eines Antrags auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung von Niederschlagswasser bei der zuständigen Fachbehörde.
• Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Beseitigung von Niederschlagswasser durch die zuständige Fachbehörde.
• Detailplanung und Ausschreibung der Versickerungsanlage.
• Bau der Versickerungsanlage.
• Erstellung eines Antrags auf Befreiung von der sog. Niederschlagswasserabgabe.